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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fate-Labs, Carmen Brablec, Mülheimer Str. 202, 47057 Duisburg
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Die Firma Fate-Labs, nachfolgend "Firma" genannt, bietet ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Firma Fate-Labs.
(2) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit der Firma Fate-Labs eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen die Firma Fate-Labs in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen der Firma Fate-Labs sind nur wirksam, wenn sie durch diese schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angaben der Firma in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Dienstleistung bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung beziehen bzw. an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Die Firma ist berechtigt, das in der Buchung bzw. Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei der Firma anzunehmen.
(3) Ein Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma (E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung durch die Firma zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn die Firma sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
(5) Bucht der Kunde die Veranstaltung auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsabschluss dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma Fate-Labs, soweit die eventuelle Nichtlieferung nicht von der Firma Fate-Labs zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet.
(7) Sofern der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von der Firma gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Die AGB sind allen Kunden unter www.fate-labs.com jederzeit zugänglich.
§ 3 Besondere Bedingungen für offene Veranstaltungen
(1) Offene Veranstaltungen sind solche, zu denen sich einzelne Teilnehmer anmelden können, die einzeln jeweils eine Rechnung erhalten. Sollten sich Teilnehmer zu Gruppen zusammenschließen, die eine Gruppenrechnung erhalten, gilt die Veranstaltung dann als offen, wenn mindestens zwei solcher Gruppen bzw. eine Gruppe und mindestens eine Einzelperson an der Veranstaltung teilnehmen.
(2) Die Teilnahmegebühren enthalten die Kosten für die Veranstaltung und den ggf. für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Raum. Evtl. Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung etc. sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Jederzeit kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen, dieser muss sich schriftlich mit dem deutlich sichtbaren Hinweis "Ersatzteilnehmer für [Name, Vorname]" bei Fate-Labs anmelden. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Kosten.
(4) Sollte Fate-Labs aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des oder der Seminarleiter oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, so erhält der Kunde die komplette Teilnehmergebühr (sofern bereits gezahlt) unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn Fate-Labs aus triftigen Gründen den oder die vorgesehenen Seminarleiter oder den Seminarort (innerhalb der Region) wechseln muss.
(5) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor.
(7) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere darf kein Teil der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch Fate-Labs zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn die Inhalte des Auszugs nicht verändert werden, das "Copy allowed!" Zeichen von Fate-Labs sichtbar und das Urheberrecht gewahrt ist.
§ 4 Besondere Bedingungen für geschlossene Veranstaltungen
(1) Geschlossene Veranstaltungen sind solche, die firmenintern stattfinden bzw. für eine Gruppe von Teilnehmern, die zusammen nur eine Gruppenrechnung erhalten.
(2) Das Honorar wird per Vertrag vereinbart und ergibt sich aus dem Thema, dem zu erwartenden Aufwand, der zu erwartenden Reisezeit sowie der Gruppengröße.
(3) Reisekosten und Spesen, die für Mitarbeiter von Fate-Labs anfallen, werden vom Auftraggeber erstattet. Dazu zählen vor allem Unterkunft, Verpflegung, Bahnfahrt 1. Klasse, Flug, Mietwagen Klasse F und Fahrtkosten für PKW von 0,45 EUR pro Kilometer. Für Angebote, in denen ein Komplettpreis vereinbart ist, entfällt die Berechnung von Reisekosten und Spesen.
(4) Die Unterlagen werden von Fate-Labs erstellt. Es wird vertraglich geregelt, ob der Kunde oder Fate-Labs die Vervielfältigung übernimmt.
(5) Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Kunden. Dazu zählt vor allem die Hotelreservierung, Nennung und Einladung der Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern und Vorbereitung des Seminarraumes.
(6) Bei Stornierung ab vier Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir Kosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 100 %.
(7) Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor. Ebenfalls behalten wir uns vor, einen anderen Veranstaltungsleiter ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Veranstaltung wider Erwarten aus von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden, erstatten wir ggf. den bereits gezahlten Veranstaltungspreis einschließlich Hotelkosten. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
(8) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere darf kein Teil der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch Fate-Labs zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn die Inhalte des Auszugs nicht verändert werden, das "Copy allowed!" Zeichen von Fate-Labs sichtbar und das Urheberrecht gewahrt ist.
(9) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe. Sind mehr als 4 Monate Erfüllungszeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Erfüllung oder der Bereitstellung der Leistung gültigen Preise der Firma Fate-Labs.
(2) Beim Versendungskauf hat der Kunde zusätzlich pro gekaufter Ware eine Versandkostenpauschale inklusive Verpackung zu zahlen. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt üblicherweise per Kartenzahlung Vorort oder gegen Rechnung innerhalb von sieben Tagen.
(4) Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Firma Fate-Labs vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Firma Fate-Labs zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
(6) Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kauf zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit die Firma fate-Labs nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
(7) Für offene Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen: 4 - 8 Wochen vor der Veranstaltung erhalten Sie die Unterlagen sowie die Rechnung. Die Eintrittskarten erhalten Sie erst, wenn die Rechnung beglichen wurde. Fällig ist die Rechnung bei Erhalt ohne Abzug. Fate-Labs ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Bezahlung (Geldeingang auf unserem Konto 14 Tage nach Rechnungsversand) die Seminarplätze ohne weitere Ankündigung oder Mahnung anderweitig zu vergeben. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche für den Kunden. Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungseingang auf unserem Konto mindestens zwei Tage VOR Seminarbeginn erfolgen, sonst bleiben die Eintrittskarten ungültig. Alternativ ist, nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, Barzahlung am Veranstaltungstag möglich.
(8) Für geschlossene Veranstaltungen gilt folgendes: Nach Erbringung der Leistung durch Fate-Labs erhalten Sie die Rechnung entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Der Rechnungsbetrag wird sofort ohne Abzüge fällig.
(9) Vereinbarte Termine des Kunden mit der Firma Fate-Labs sind verbindlich. Findet 24h vor dem Termin keine Absage oder Verschiebung des Termins statt, wird dem Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe eines Stundensatzes von 65,- EUR berechnet.
§ 6 Rückgaberecht
(1) Bei Bestellungen eines Verbrauchers steht diesem das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben, sofern es sich nicht um maßgefertigte Waren handelt. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware selbst oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
(2) Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht trägt der Verbraucher bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 Eur die Kosten der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über 40,00 Eur hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. In diesem Fall muss der Verbraucher den günstigsten Rücksendeweg wählen.
(3) Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an die Firma Fate-Labs, Packstation Post Nummer: 21363774, Packstation 131, 47057 Duisburg.
(4) Der Verbraucher hat für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher den Wertverlust zu tragen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Firma Fate-Labs behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Fate-Labs berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Firma Fate-Labs bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Firma Fate-Labs nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Firma Fate-Labs behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
§ 8 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der gekauften Sache auf den Kunden über.
§ 9 Gewährleistung/Haftung
(1) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt die Brauchbarkeit des vereinbarten Artikels nach Maßgabe der von der Firma Fate-Labs herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Produktbeschreibung. Ist der Kunde Unternehmer stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers neben der vereinbarten Beschaffenheit keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(2) Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch die Firma Fate-Labs keine Garantie gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer leistet die Firma Fate-Labs für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Fate-Labs ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(4) Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlschlägt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(5) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher sind verpflichtet bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware die Firma Fate-Labs über offensichtliche Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei der Firma Fate-Labs. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma Fate-Labs. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.
(6) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die Firma Fate-Labs die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für reguläre Abnutzungserscheinungen von Bekleidungswaren und wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(8) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Fate-Labs, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Firma Fate-Labs auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet die Firma Fate-Labs bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma Fate-Labs zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(9) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma Fate-Labs grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(10) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen, Verschleiß von Gebrauchsartikeln u. ä.. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
§ 10 Sonstiges
(1) Die Firma Fate-Labs verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder Banken erhalten diese Daten nur, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Anderen Unternehmen werden die Daten nur zur Verfügung gestellt, wenn diese interessante Informationen für die Kunden haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Fate-Labs. Dies ist zur Zeit Duisburg.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Duisburg, Mai 2006
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fate-Labs, Carmen Brablec, Mülheimer Str. 202, 47057 Duisburg
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Die Firma Fate-Labs, nachfolgend "Firma" genannt, bietet ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Firma Fate-Labs.
(2) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit der Firma Fate-Labs eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen die Firma Fate-Labs in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen der Firma Fate-Labs sind nur wirksam, wenn sie durch diese schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angaben der Firma in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Dienstleistung bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung beziehen bzw. an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Die Firma ist berechtigt, das in der Buchung bzw. Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei der Firma anzunehmen.
(3) Ein Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma (E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung durch die Firma zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn die Firma sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
(5) Bucht der Kunde die Veranstaltung auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsabschluss dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma Fate-Labs, soweit die eventuelle Nichtlieferung nicht von der Firma Fate-Labs zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet.
(7) Sofern der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von der Firma gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Die AGB sind allen Kunden unter www.fate-labs.com jederzeit zugänglich.
§ 3 Besondere Bedingungen für offene Veranstaltungen
(1) Offene Veranstaltungen sind solche, zu denen sich einzelne Teilnehmer anmelden können, die einzeln jeweils eine Rechnung erhalten. Sollten sich Teilnehmer zu Gruppen zusammenschließen, die eine Gruppenrechnung erhalten, gilt die Veranstaltung dann als offen, wenn mindestens zwei solcher Gruppen bzw. eine Gruppe und mindestens eine Einzelperson an der Veranstaltung teilnehmen.
(2) Die Teilnahmegebühren enthalten die Kosten für die Veranstaltung und den ggf. für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Raum. Evtl. Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung etc. sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Jederzeit kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen, dieser muss sich schriftlich mit dem deutlich sichtbaren Hinweis "Ersatzteilnehmer für [Name, Vorname]" bei Fate-Labs anmelden. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Kosten.
(4) Sollte Fate-Labs aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des oder der Seminarleiter oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, so erhält der Kunde die komplette Teilnehmergebühr (sofern bereits gezahlt) unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn Fate-Labs aus triftigen Gründen den oder die vorgesehenen Seminarleiter oder den Seminarort (innerhalb der Region) wechseln muss.
(5) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor.
(7) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere darf kein Teil der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch Fate-Labs zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn die Inhalte des Auszugs nicht verändert werden, das "Copy allowed!" Zeichen von Fate-Labs sichtbar und das Urheberrecht gewahrt ist.
§ 4 Besondere Bedingungen für geschlossene Veranstaltungen
(1) Geschlossene Veranstaltungen sind solche, die firmenintern stattfinden bzw. für eine Gruppe von Teilnehmern, die zusammen nur eine Gruppenrechnung erhalten.
(2) Das Honorar wird per Vertrag vereinbart und ergibt sich aus dem Thema, dem zu erwartenden Aufwand, der zu erwartenden Reisezeit sowie der Gruppengröße.
(3) Reisekosten und Spesen, die für Mitarbeiter von Fate-Labs anfallen, werden vom Auftraggeber erstattet. Dazu zählen vor allem Unterkunft, Verpflegung, Bahnfahrt 1. Klasse, Flug, Mietwagen Klasse F und Fahrtkosten für PKW von 0,45 EUR pro Kilometer. Für Angebote, in denen ein Komplettpreis vereinbart ist, entfällt die Berechnung von Reisekosten und Spesen.
(4) Die Unterlagen werden von Fate-Labs erstellt. Es wird vertraglich geregelt, ob der Kunde oder Fate-Labs die Vervielfältigung übernimmt.
(5) Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Kunden. Dazu zählt vor allem die Hotelreservierung, Nennung und Einladung der Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern und Vorbereitung des Seminarraumes.
(6) Bei Stornierung ab vier Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir Kosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 100 %.
(7) Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor. Ebenfalls behalten wir uns vor, einen anderen Veranstaltungsleiter ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Veranstaltung wider Erwarten aus von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden, erstatten wir ggf. den bereits gezahlten Veranstaltungspreis einschließlich Hotelkosten. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
(8) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere darf kein Teil der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch Fate-Labs zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn die Inhalte des Auszugs nicht verändert werden, das "Copy allowed!" Zeichen von Fate-Labs sichtbar und das Urheberrecht gewahrt ist.
(9) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe. Sind mehr als 4 Monate Erfüllungszeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Erfüllung oder der Bereitstellung der Leistung gültigen Preise der Firma Fate-Labs.
(2) Beim Versendungskauf hat der Kunde zusätzlich pro gekaufter Ware eine Versandkostenpauschale inklusive Verpackung zu zahlen. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt üblicherweise per Kartenzahlung Vorort oder gegen Rechnung innerhalb von sieben Tagen.
(4) Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Firma Fate-Labs vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Firma Fate-Labs zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
(6) Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kauf zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit die Firma fate-Labs nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
(7) Für offene Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen: 4 - 8 Wochen vor der Veranstaltung erhalten Sie die Unterlagen sowie die Rechnung. Die Eintrittskarten erhalten Sie erst, wenn die Rechnung beglichen wurde. Fällig ist die Rechnung bei Erhalt ohne Abzug. Fate-Labs ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Bezahlung (Geldeingang auf unserem Konto 14 Tage nach Rechnungsversand) die Seminarplätze ohne weitere Ankündigung oder Mahnung anderweitig zu vergeben. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche für den Kunden. Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungseingang auf unserem Konto mindestens zwei Tage VOR Seminarbeginn erfolgen, sonst bleiben die Eintrittskarten ungültig. Alternativ ist, nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, Barzahlung am Veranstaltungstag möglich.
(8) Für geschlossene Veranstaltungen gilt folgendes: Nach Erbringung der Leistung durch Fate-Labs erhalten Sie die Rechnung entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Der Rechnungsbetrag wird sofort ohne Abzüge fällig.
(9) Vereinbarte Termine des Kunden mit der Firma Fate-Labs sind verbindlich. Findet 24h vor dem Termin keine Absage oder Verschiebung des Termins statt, wird dem Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe eines Stundensatzes von 65,- EUR berechnet.
§ 6 Rückgaberecht
(1) Bei Bestellungen eines Verbrauchers steht diesem das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben, sofern es sich nicht um maßgefertigte Waren handelt. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware selbst oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
(2) Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht trägt der Verbraucher bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 Eur die Kosten der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über 40,00 Eur hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. In diesem Fall muss der Verbraucher den günstigsten Rücksendeweg wählen.
(3) Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an die Firma Fate-Labs, Packstation Post Nummer: 21363774, Packstation 131, 47057 Duisburg.
(4) Der Verbraucher hat für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher den Wertverlust zu tragen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Firma Fate-Labs behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Fate-Labs berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Firma Fate-Labs bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Firma Fate-Labs nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Firma Fate-Labs behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
§ 8 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der gekauften Sache auf den Kunden über.
§ 9 Gewährleistung/Haftung
(1) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt die Brauchbarkeit des vereinbarten Artikels nach Maßgabe der von der Firma Fate-Labs herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Produktbeschreibung. Ist der Kunde Unternehmer stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers neben der vereinbarten Beschaffenheit keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(2) Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch die Firma Fate-Labs keine Garantie gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer leistet die Firma Fate-Labs für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Fate-Labs ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(4) Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlschlägt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(5) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher sind verpflichtet bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware die Firma Fate-Labs über offensichtliche Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei der Firma Fate-Labs. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma Fate-Labs. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.
(6) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die Firma Fate-Labs die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für reguläre Abnutzungserscheinungen von Bekleidungswaren und wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(8) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Fate-Labs, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Firma Fate-Labs auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet die Firma Fate-Labs bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma Fate-Labs zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(9) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma Fate-Labs grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(10) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen, Verschleiß von Gebrauchsartikeln u. ä.. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
§ 10 Sonstiges
(1) Die Firma Fate-Labs verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder Banken erhalten diese Daten nur, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Anderen Unternehmen werden die Daten nur zur Verfügung gestellt, wenn diese interessante Informationen für die Kunden haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Fate-Labs. Dies ist zur Zeit Duisburg.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Duisburg, Mai 2006

